WeitblickGeld · 6 Min. Lesezeit · Stand 11. Oktober 2026
Gutscheine online verkaufen: Leitfaden für Hotels, Restaurants und Weingüter
Wertgutschein oder Leistungsgutschein, Gültigkeit in Österreich und Deutschland, Umsatzsteuer und Gebühren: was du vor dem Online-Verkauf klären solltest.

Gutscheine online verkaufen kannst du, sobald Gäste auf deiner Website einen Betrag oder eine Leistung wählen, online bezahlen und den Gutschein mit eigenem Code per E-Mail bekommen. Vorher solltest du vier Dinge festlegen: Wert oder Leistung, die Gültigkeit, die umsatzsteuerliche Einordnung und was dich der Verkauf an Gebühren kostet. Dieser Leitfaden geht die vier Punkte für Hotels, Restaurants und Weingüter durch, zuerst für Österreich, dann für Deutschland.
Wertgutschein oder Leistungsgutschein: Was passt zu deinem Betrieb?
Ein Wertgutschein lautet auf einen Eurobetrag, etwa € 100 für dein Haus. Ein Leistungsgutschein verspricht eine bestimmte Leistung, etwa eine Kellerführung mit Verkostung für zwei oder eine Nacht mit Frühstück.
| Wertgutschein | Leistungsgutschein | |
|---|---|---|
| Lautet auf | einen Eurobetrag | eine bestimmte Leistung |
| Preiserhöhung | Trifft den Gast: Für den Betrag bekommt er später weniger | Trifft dich: Du schuldest die Leistung, auch wenn sie inzwischen mehr kostet |
| Teileinlösung | Üblich, der Restwert bleibt stehen | Meist nicht vorgesehen |
| Umsatzsteuer | Oft Mehrzweck-Gutschein | Oft Einzweck-Gutschein |
| Passt zu | Hotel mit Restaurant, Heurigem, gemischtem Angebot | einem klar umrissenen Erlebnis mit eigenem Preis |
Die Wirtschaftskammer Österreich weist darauf hin, dass du bei einem Leistungsgutschein keinen Aufpreis verlangen kannst, wenn die Leistung teurer geworden ist. Sie rät deshalb, den Wert zusätzlich auf den Gutschein zu schreiben.
Wie lange muss ein Gutschein gültig sein?
Österreich: Eine eigene gesetzliche Regel zur Gültigkeit von Gutscheinen gibt es nicht. Ohne Befristung gilt die allgemeine Verjährungsfrist von 30 Jahren nach § 1478 ABGB. Kürzere Fristen sind nicht generell verboten, die Gerichte setzen aber Grenzen. Laut WKO (Stand 15.10.2025) hat der Oberste Gerichtshof eine Befristung bezahlter Gutscheine auf drei Jahre oder weniger als unzulässig angesehen, wenn sie in den AGB steht und nicht einzeln ausgehandelt wurde. Je kürzer die Frist, desto triftiger muss dein Grund sein. Die Sorge vor Fälschungen rechtfertigt eine Frist von zwei Jahren nicht.
Als zulässig nennt die WKO ein Modell, das der OGH gebilligt hat: ein Jahr Gültigkeit ab Ausstellung, danach drei Jahre lang Umtausch in einen neuen Gutschein mit einem weiteren Jahr Laufzeit oder Erstattung des Betrags. Gratisgutscheine aus einer Werbeaktion darfst du kurz befristen. Einen Anspruch auf Barablöse eines gültigen Gutscheins hat der Gast nicht.
Deutschland: Ohne wirksame Befristung gilt die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren (§ 195 BGB). Sie beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Gutschein ausgestellt wurde (§ 199 BGB). Ein im Mai 2026 verkaufter Gutschein ist also bis 31. Dezember 2029 einlösbar. Kürzere Fristen in den AGB sind riskant: Die IHK Bayreuth verweist auf ein Urteil des Landgerichts München I vom 5. April 2007 (12 O 22084/06), das eine einjährige Verfallsfrist für unwirksam hielt.
Das ist eine Übersicht und keine Rechtsberatung. Lass deine Gutscheinbedingungen prüfen, bevor du sie veröffentlichst. In Österreich hilft die WKO ihren Mitgliedern, in Deutschland die IHK oder der DEHOGA.
Einzweck- oder Mehrzweck-Gutschein: Wann fällt die Umsatzsteuer an?
Seit der EU-Gutscheinrichtlinie unterscheidet das Umsatzsteuerrecht in Österreich und Deutschland zwei Arten. Beim Einzweck-Gutschein stehen der Ort der Leistung und die geschuldete Steuer schon bei der Ausstellung fest. Die Umsatzsteuer entsteht dann beim Verkauf, die spätere Einlösung ist kein eigener Umsatz mehr. Alles andere ist ein Mehrzweck-Gutschein: Der Verkauf ist noch nicht steuerbar, die Steuer entsteht erst bei der Einlösung. In Deutschland steht das in § 3 Abs. 13 bis 15 UStG. Für Österreich fasst es die WKO zusammen (Stand 01.04.2026) und nennt als Beispiel für einen Mehrzweck-Gutschein einen Gutschein einer Restaurantkette über € 100.
- Wertgutschein über € 100 für ein Hotel mit Restaurant: Beim Verkauf steht nicht fest, ob damit Nächtigung, Speisen oder Getränke bezahlt werden. Gelten dafür unterschiedliche Steuersätze, ist es ein Mehrzweck-Gutschein. Du verbuchst den Verkauf als erhaltene Anzahlung ohne Umsatzsteuer und versteuerst bei der Einlösung.
- Gutschein für eine Kellerführung um € 60 an einem Standort mit einem Steuersatz: Ort und Steuer stehen fest, also Einzweck-Gutschein. Bei einem Satz von 20 % sind in den € 60 genau € 10 Umsatzsteuer enthalten. Du führst sie für den Monat des Verkaufs ab, auch wenn die Führung erst im Folgejahr stattfindet.
- Gutscheine, die nur einen Rabatt versprechen, sind in diesem Sinn keine Gutscheine. Hier sinkt bei der Einlösung einfach das Entgelt.
Welche Sätze für deine Leistungen gelten und wie du nicht eingelöste Gutscheine behandelst, klärst du mit deiner Steuerberatung. Die Einordnung hängt von deinem konkreten Angebot ab.
Teileinlösung und Restwert
Bei Wertgutscheinen wird selten der ganze Betrag auf einmal verbraucht. Praktisch brauchst du deshalb eine einzige Stelle, an der der Restwert geführt wird, und einen Code, der sich nicht erraten lässt. Wer Papiergutscheine von Hand abstreicht, verliert schnell den Überblick, sobald an der Rezeption und im Restaurant eingelöst wird. Schreib in deine Bedingungen, dass der Restwert erhalten bleibt und nicht bar ausgezahlt wird, und gib dem Gast eine Möglichkeit, sein Guthaben selbst nachzusehen.
Welche Gebühren beim Gutscheinverkauf anfallen
Die Preismodelle der Anbieter unterscheiden sich stark: fixer Monatspreis, Gebühr je verkauftem Gutschein, Prozentsatz vom Gutscheinwert oder eine Mischung. Viele Anbieter nennen ihre Gutscheingebühren nicht öffentlich. Frag deshalb vor Vertragsabschluss nach drei Zahlen: Grundpreis, Gebühr je Gutschein und Zahlungsgebühr. Die Zahlungsgebühr fällt immer an. Stripe verlangt in Österreich laut Preisseite 1,5 % plus € 0,25 für Standardkarten aus dem EWR.
Rechenbeispiel: Ein Weingut verkauft im Jahr 200 Gutscheine zu je € 80, zusammen € 16.000. Die Zahlungsgebühr bei 1,5 % plus € 0,25 beträgt € 240 plus € 50, also € 290. Nimmt ein Anbieter zusätzlich 3 % vom Gutscheinwert, kommen € 480 dazu. Die 3 % sind eine Annahme zum Rechnen und kein Preis eines bestimmten Anbieters.
Checkliste vor dem ersten Verkauf
- Art festlegen: Wertgutschein, Leistungsgutschein oder beides.
- Beträge und Vorlagen wählen, zum Beispiel € 50, € 100 und einen freien Betrag.
- Gültigkeit und Bedingungen formulieren und prüfen lassen.
- Mit der Steuerberatung klären, ob ein Einzweck- oder ein Mehrzweck-Gutschein vorliegt, und die Verbuchung festlegen.
- Einlösung testen: an jeder Stelle, an der Gäste zahlen, und mit einem Teilbetrag.
- Kaufseite sichtbar verlinken: Startseite, Bestätigungsmails, vor Weihnachten und dem Muttertag auch im Newsletter.
So geht das mit EachVisit
EachVisit hat eine öffentliche Kaufseite für Gutscheine. Nach der Zahlung wird der Gutschein aktiviert, Käufer und Beschenkte bekommen ihn per E-Mail. Dafür brauchst du ein eigenes Stripe-Konto. Der Gutschein ist Guthaben bei deinem Betrieb. Er lässt sich dort einlösen, wo über EachVisit bezahlt wird, also bei Zimmer und Termin oder beim Ausgleich des Aufenthaltskontos. Reicht er nicht, zahlt der Gast den Rest mit Karte. Bleibt etwas übrig, zeigt eine Gutscheinseite den Restwert. Sie lässt sich auch drucken.
Was fehlt: ein fertig gestalteter PDF-Gutschein und eine Kasse. Was im Restaurant am Tisch konsumiert wird, rechnest du über deine eigene Kasse ab. Die steuerliche Einordnung nimmt dir EachVisit nicht ab. Gutscheine gibt es ab dem Plan Klein um € 69 im Monat. EachVisit nimmt 0 % Provision, es fallen die Gebühren von Stripe an. In der geschlossenen Beta gilt Preis auf Anfrage. Die regulären Paketpreise dienen zur Orientierung; später kostenpflichtig wird es nur mit deiner aktiven Zustimmung.
Quellen
- WKO: Gutscheine, Befristung (Stand 15.10.2025)
- WKO: Umsatzsteuerliche Behandlung von Gutscheinen (Stand 01.04.2026)
- RIS: § 1478 ABGB, allgemeine Verjährungszeit
- Gesetze im Internet: § 3 UStG, Abs. 13 bis 15
- Gesetze im Internet: § 195 BGB, regelmäßige Verjährungsfrist
- Gesetze im Internet: § 199 BGB, Beginn der Verjährung
- IHK für Oberfranken Bayreuth: Geschenkgutscheine, endlos gültig?
- Stripe: Preise für Österreich
Rechtliche Angaben in diesem Artikel sind allgemeine Information und keine Rechtsberatung.


