WeitblickErlebnisse · 6 Min. Lesezeit · Stand 11. Oktober 2026
Verleih online buchbar machen: Bestand, Leihdauer und Kaution richtig abbilden
Kajak, Rad, SUP oder Ski online verleihen: Bestand und Leihdauern anlegen, Spitzentage regeln, Kaution und Schäden in Österreich und Deutschland.

Einen Verleih machst du online buchbar, indem du deinen Bestand je Art und Größe zählst, wenige feste Leihdauern anbietest, die alle auf denselben Bestand zugreifen, und die Miete bei der Buchung kassierst. Kaution und Schäden regelst du im Mietvertrag und bei der Übergabe. Dieser Artikel zeigt das für Kajak, Fahrrad, SUP und Ski, mit den rechtlichen Grundlagen zuerst für Österreich und dann für Deutschland.
Wie bildest du deinen Bestand ab?
Wirf nicht alles in einen Topf. Ein Gast bucht kein Rad, sondern ein E-Bike in Größe M. Leg deshalb je Art und Größe einen eigenen Bestand an, aber nicht feiner, als du bei der Ausgabe wirklich unterscheidest.
- Kajak: Einer und Zweier getrennt. Paddel und Schwimmwesten gehören dazu und brauchen keinen eigenen Bestand, solange du mehr davon hast als Boote.
- Fahrrad: E-Bike, Trekkingrad, Kinderrad, jeweils nach Rahmengröße, wenn du mehrere hast.
- SUP: Meist reicht ein Bestand. Ein zweiter lohnt sich für große Boards.
- Ski: Hier wird es schnell kleinteilig. Bewährt hat sich, online nur Kategorie und Alter abzufragen und Länge, Schuhgröße und Bindung bei der Ausgabe einzustellen.
Trag online nicht jedes Stück ein, das im Schuppen steht. Halte ein bis zwei Stück je Art als Reserve zurück, für den Platten, das verlorene Paddel und die verspätete Rückgabe.
Welche Leihdauern solltest du anbieten?
Weniger ist besser. Drei bis vier feste Dauern decken fast alles ab und halten deinen Tag planbar: zwei Stunden, halber Tag, ganzer Tag, bei Rädern und Ski auch mehrere Tage. Entscheidend ist, dass alle Dauern auf denselben Bestand zugreifen. Ein Kajak, das für den ganzen Tag weg ist, darf um 14 Uhr nicht noch einmal für zwei Stunden buchbar sein.
- Feste Startzeiten: Bei kurzen Dauern helfen Starts zur vollen oder halben Stunde. Dann kommen nicht alle gleichzeitig.
- Puffer: Plane nach jeder Leihe Zeit für Rückgabe, Kontrolle und Reinigung ein, etwa 15 bis 30 Minuten. Ohne Puffer steht der nächste Gast vor einem nassen Board.
- Letzte Rückgabe: Der ganze Tag endet zu einer festen Uhrzeit vor Betriebsschluss, nicht 8 Stunden nach der Abholung.
- Vorlauf: Bis wann vor dem Start noch gebucht werden kann. Für Ski am Vorabend, für ein SUP auch zehn Minuten vorher.
Was gilt an Spitzentagen?
An einem heißen Sonntag ist der Bestand das knappe Gut, nicht die Nachfrage. Kurze Leihen mit Lücken dazwischen bringen dann weniger als wenige lange. Übliche Regeln für Spitzentage: nur halber und ganzer Tag, feste Wechselzeiten, Vorauszahlung ohne Ausnahme und eine klare Frist, wie lange du ein reserviertes Stück bei Verspätung freihältst.
Rechenbeispiel mit zwölf Kajaks: Zwei Stunden kosten € 18, der halbe Tag € 30, der ganze Tag € 45. Gehen an einem Spitzentag alle zwölf Boote vormittags und nachmittags je einmal für einen halben Tag hinaus, sind das 24 Leihen zu € 30, also € 720. Mit Zwei-Stunden-Leihen wären drei Durchgänge möglich. Sind sie wegen der Lücken im Schnitt nur zu zwei Dritteln gefüllt, sind es 24 Leihen zu € 18, also € 432. Die Preise sind Beispiele. Rechne mit deinen eigenen.
Kaution: Was ist erlaubt und was ist praktisch?
Die Miete beweglicher Sachen ist in Österreich ein Bestandvertrag nach dem ABGB, in Deutschland ein Mietvertrag nach den §§ 535 ff. BGB. Eine eigene gesetzliche Regel zur Höhe der Kaution für Leihgeräte haben wir in beiden Ländern nicht gefunden. Die bekannte Grenze von drei Monatsmieten in § 551 BGB betrifft Wohnraum. Die Kaution ist also Vereinbarungssache: Nenne Höhe, Zweck und Rückgabe im Vertrag und vor der Buchung.
Ein Punkt ist in Deutschland ausdrücklich geregelt. Nach § 1 Abs. 1 Personalausweisgesetz darf vom Ausweisinhaber nicht verlangt werden, den Personalausweis zu hinterlegen. Der Ausweis als Pfand ist dort also nicht zulässig. Eine entsprechende österreichische Vorschrift haben wir nicht geprüft. Unabhängig davon gilt: Ein fremder Ausweis in deiner Schublade ist ein Risiko, das du nicht brauchst.
| Form | Vorteil | Nachteil |
|---|---|---|
| Bargeld | Einfach, sofort zurückgegeben | Viel Geld in der Kassa: bei 20 E-Bikes mit je € 100 Kaution sind es € 2.000 |
| Reservierter Betrag auf der Karte | Kein Bargeld, wird bei Rückgabe freigegeben | Braucht ein Kartenterminal oder ein System, das Beträge reservieren kann |
| Keine Kaution, nur Daten und Vertrag | Schnellste Ausgabe | Du musst Schäden nachträglich einfordern |
Wer haftet für Schäden?
Österreich: Wird die gemietete Sache beschädigt oder durch Missbrauch abgenützt, haftet der Mieter nach § 1111 ABGB für eigenes Verschulden und das eines Untermieters, nicht aber für Zufall. Wichtig ist die Frist im selben Paragrafen: Du musst den Ersatz längstens binnen eines Jahres nach der Rückstellung gerichtlich fordern, sonst ist das Recht erloschen.
Deutschland: Nach § 538 BGB hat der Mieter Veränderungen oder Verschlechterungen, die durch den vertragsgemäßen Gebrauch entstehen, nicht zu vertreten. Kratzer am Kajakboden nach einer Flussfahrt gehören zur normalen Abnutzung. Für alles darüber hinaus verjähren deine Ersatzansprüche nach § 548 BGB in sechs Monaten ab dem Zeitpunkt, zu dem du die Sache zurückerhältst.
- Zustand bei der Ausgabe festhalten, am einfachsten mit einem Foto und einer Zeile im Vertrag.
- Bei der Rückgabe gemeinsam mit dem Gast kontrollieren, bevor er geht.
- Schäden sofort schriftlich aufnehmen und vom Gast bestätigen lassen.
- Eine Preisliste für typische Schäden aushängen, etwa Paddel, Schlauch, Finne. Sie sollte deinem tatsächlichen Aufwand entsprechen.
- Mit deiner Versicherung klären, was bei Diebstahl und bei Unfällen gedeckt ist.
Das ist keine Rechtsberatung. Vertragsklauseln zu Haftung und Kaution gegenüber Verbrauchern unterliegen in beiden Ländern einer Inhaltskontrolle. Lass deinen Mietvertrag einmal prüfen, in Österreich etwa über die WKO, in Deutschland über die IHK.
Vorauszahlung und Storno
Kassiere die Miete bei der Buchung. Ein bezahltes Kajak wird abgeholt, und an der Ausgabe geht es schneller. Bei Online-Zahlung fällt die Gebühr des Zahlungsdienstes an, bei Stripe in Österreich 1,5 % plus € 0,25 für Standardkarten aus dem EWR. Bei € 30 Miete sind das € 0,70.
Leg fest, bis wann kostenlos storniert werden kann und was bei Gewitter oder Hochwasser gilt. Beim gesetzlichen Rücktrittsrecht für online geschlossene Verträge gibt es eine Ausnahme für Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen mit festem Termin und für die Vermietung von Kraftfahrzeugen (Österreich: § 18 Abs 1 Z 10 FAGG, Deutschland: § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB). Ob dein Verleih darunter fällt, hängt vom Angebot ab. Lass es prüfen und zeig deine Stornobedingungen in jedem Fall vor der Buchung.
So geht das mit EachVisit
In EachVisit legst du deine Ausrüstung als gemeinsamen Bestand an, zum Beispiel zwölf Kajaks, und je Leihdauer ein eigenes Angebot: zwei Stunden, halber Tag, ganzer Tag. Alle Angebote greifen auf denselben Bestand zu, und je Teilnehmer wird ein Stück gezählt. Dauer, Startraster und Puffer vor und nach der Leihe stellst du je Angebot ein. Über Wochenpläne und einzelne Tage bestimmst du, wann welches Angebot buchbar ist. So lässt sich das Zwei-Stunden-Angebot an Wochenenden sperren. Gäste zahlen im Voraus oder hinterlegen eine Karte als Garantie. Eine No-Show-Gebühr buchst du erst nach bewusster Freigabe ab.
Was fehlt: Gäste können die Leihdauer nicht frei wählen, es gibt nur die Angebote, die du anlegst. EachVisit verwaltet keine Kautionen und keine Schäden. Die Kartengarantie sichert das Erscheinen ab, nicht das Material. Eine Warteliste für ausgebuchte Zeiten gibt es nicht. Der Plan Klein kostet € 69 im Monat, der Plan Mittel ab € 129. Die Provision beträgt 0 %, es fallen die Gebühren von Stripe an. In der geschlossenen Beta gilt Preis auf Anfrage. Die regulären Paketpreise dienen zur Orientierung; später kostenpflichtig wird es nur mit deiner aktiven Zustimmung.
Quellen
- RIS: § 1111 ABGB, Haftung für Beschädigung
- Gesetze im Internet: § 538 BGB, Abnutzung durch vertragsgemäßen Gebrauch
- Gesetze im Internet: § 548 BGB, Verjährung der Ersatzansprüche
- Gesetze im Internet: § 551 BGB, Begrenzung von Mietsicherheiten
- Gesetze im Internet: § 1 Personalausweisgesetz
- RIS: § 18 FAGG, Ausnahmen vom Rücktrittsrecht
- Gesetze im Internet: § 312g BGB, Widerrufsrecht
- Stripe: Preise für Österreich
Rechtliche Angaben in diesem Artikel sind allgemeine Information und keine Rechtsberatung.


